Investment ABC

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Shareholder Value
Nutzen der Aktionäre, Aktionärsvermögen

Der Shareholder-Value-Ansatz beinhaltet alle Aspekte einer Unternehmensführung, die sich an dem Aktionärsvermögen als Zielgröße ausrichtet.

In der Beratungspraxis wurden verschiedene Ansätze entwickelt, die folgende Gemeinsamkeit aufweisen: eine an Zahlungsströmen orientierte, langfristige Sichtweise, die die Erwartungen der Kapitalgeber zur Messlatte erfolgreicher Unternehmenstätigkeit macht. Die Erwartungen richten sich nach den Opportunitätskosten, die Kapitalgebern durch die Investition in ein Unternehmen entstehen.
Sharpe Ratio
Diese Kennzahl wurde vom Nobelpreisträger William F. Sharpe entwickelt. Er kam auf die Idee, dass man von der Performance eines Fonds die Verzinsung einer risikolosen Anlage abziehen müsse. Danach wird das übersteigende Ergebnis durch das eingegangene Risiko des Fonds geteilt.

Dadurch erhält man eine Größe, die sowohl die Performance als auch das Risiko gleichermaßen berücksichtigt.
Solidaritätszuschlag
Seit dem 1. Januar 1998 wird auf Einkünfte ein zusätzlicher Solidaritätszuschlag von 5,5% der entsprechenden Steuer erhoben. Bei Investmentfonds sind davon die zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteile der Ausschüttung/Thesaurierung betroffen.
Sondervermögen
Bezeichnung für das von einer Investment-Gesellschaft verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds. Dieses Sondervermögen wird von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt gehalten.
Sparer-Pauschbetrag

Jeder Anleger kann sich jährlich in Höhe des Sparer-Pauschbetrags vom Steuerabzug befreien lassen. Hierzu kann der Anleger gegenüber seiner Bank oder depotführenden Kapitalanlagegesellschaft einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei rechtzeitiger Vorlage werden die steuerpflichtigen Kapitalerträge bis zur Höhe des Freistellungsauftrags (bei Einzelveranlagung maximal 801 Euro, bei Zusammenveranlagung 1.602 Euro) ohne Steuerabzug ausgezahlt. Bei deutschen thesaurierenden Investmentfonds wird die einbehaltene Steuer erstattet.


Spekulationsbesteuerung

Die Regelung für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften findet nur noch für Investmentfondsanteile Anwendung, die vor dem 01.Januar 2009 erworben wurden. Nach dem 31.12.2008 erworbene Anteile unterfallen – unabhängig von ihrer Haltedauer – der Abgeltungsteuer.


Beträgt bei vor dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf im Privatvermögen zwölf Monate oder weniger, ist ein Gewinn aus dem Verkauf als Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, falls die gesamten Spekulationsgewinne eines Anlegers im Kalenderjahr 600 Euro erreichen.

Der Gewinn errechnet sich bei Investmentfonds wie folgt:

Rücknahmepreis

- Kaufpreis (inklusive Ausgabeaufschlag)
+ erhaltener Zwischengewinn
- gezahlter Zwischengewinn
- thesaurierte ordentliche Erträge
+ aus dem Fonds gezahlte Kapitalertragsteuer

= Spekulationsgewinn



Verluste können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) ist nicht möglich. Spekulationsverluste, die im selben Jahr nicht mit Spekulationsgewinnen ausgeglichen werden können, können in das Vorjahr zurückgetragen und/oder in die Folgejahre vorgetragen und dort allerdings nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.

Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien gilt beim Verkauf von Fondsanteilen nicht.


Spezialfonds
Investmentfonds, die nur einem begrenzten Anlegerkreis (juristischen Personen) vorbehalten sind. Meist handelt es sich um institutionelle Anleger, wie z.B. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, kirchliche Verbände, Stiftungen etc.

Spezialfonds dürfen nicht mehr als 10 Anteilinhabern zugänglich sein. Der Spezialfonds unterliegt ebenso wie ein Publikumsfonds dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).
Spezialitätenfonds
Investmentfonds, die in Wertpapiere bestimmter Branchen oder Wirtschaftssektoren, Länder, Regionen oder auch in besonders dynamisch geprägte Wertpapiere investieren (auch: spezielle Fonds).

Mit der gezielten Ausrichtung auf Spezialwerte wurden die Voraussetzungen geschaffen, höhere Kursgewinne bei erhöhtem Risiko zu erzielen, wenngleich auch diese Fonds nach dem Prinzip der Risikominimierung durch Streuung aufgebaut sind und gemanagt werden.
Standardabweichung
Dies ist ein statistisches Streuungsmaß. Es errechnet sich aus der positiven Quadratwurzel der Varianz. Die Standardabweichung wird meistens herangezogen um das Risiko eines Investmentfonds zu berechnen.
Steuer-Identifikationsnummer
Seit dem 1. Januar 2011 benötigen Sie zur Erteilung eines neuen Freistellungsauftrags Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr). Diese 11-stellige Nummer wurde Ihnen im Jahr 2008 durch das Bundeszentralamt für Steuern schriftlich mitgeteilt und sollte sich u.a. auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid befinden. Sollte Ihnen die Steuer-ID nicht mehr vorliegen, können Sie sich direkt an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.

Telefonservice: 0180 5 43783837*

Internet: www.identifikationsmerkmal.de

Postweg: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn

* 0,14 EUR/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunk max. 0,42 EUR/Minute oder 0,60 EUR/Verbindung. Aus dem Ausland sind Verbindungsentgelte abhängig vom Netzbetreiber.

Steuer-Informationsbroschüre
Die kostenlose Steuer-Informationsbroschüre des BVI enthält Hinweise für die steuerliche Behandlung der im zurückliegenden Kalenderjahr erfolgten Ausschüttungen der Publikumsfonds deutscher Investment-Gesellschaften.

Sie ist unter der Adresse

Bundesverband Investment und Asset Mangement e.V.
Eschenheimer Anlage 28
60318 Frankfurt am Main
Tel. 069/15 40 90 0
www.bvi.de

zu erhalten.
Steuerbescheinigung
Anleger in deutschen Investmentfonds erhalten von ihrer depotführenden Stelle in der Regel einmal jährlich eine Steuerbescheinigung, aus der die Kapitalerträge sowie gegebenenfalls einbehaltene Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschläge, Kirchensteuern und ausländische Quellensteuern hervorgehen.

Wird bis spätestens 15.12. des Kalenderjahres eine Verlustbescheinigung beantragt, wird auch das zum Jahresende vorhandene Verlustguthaben auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen.
Steuerpflichtige Bruttoerträge

Bei der Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen ist zu unterscheiden, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden.

Im Privatvermögen setzen sich die zu versteuernden Erträge zusammen aus den ordentlichen Erträgen, wie Zinsen, Dividenden und/oder Mieterträgen sowie aus ausgeschütteten Veräußerungsgewinnen von Wertpapieren, die der Fonds nach dem 31.12.2008 erworben hat. Für Dividenden gelten keine Besonderheiten mehr; bis 2008 galt hier noch das Halbeinkünfteverfahren (= 50%ige Steuerfreiheit).

Bei Anteilscheinen im Betriebsvermögen kommen grundsätzlich noch ausgeschüttete Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren hinzu, die der Fonds vor dem 01.01.2009 erworben hat. Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien sind jedoch teilweise bzw. nahezu steuerfrei, da für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger seit 2009 das Teileinkünfteverfahren (40%ige Steuerfreiheit) und für körperschaftssteuerpflichtige betriebliche Anleger unverändert die Steuerbefreiung nach dem Körperschaftsteuergesetz gilt.

Bei Privatanlegern ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug durch die depotführende Stelle / Investmentgesellschaft abgegolten (zu den Ausnahmen siehe Anlage KAP). Betriebliche Anleger können den Steuerabzug im Rahmen der Veranlagung auf die Einkommensteuer / Körperschaftsteuer anrechnen.


Stückzinsen
Dies sind die Zinsen eines Gläubigerpapiers, die zwischen den Zinsterminen auflaufen und bei der Veräußerung des Gläubigerpapiers Käufer und Verkäufer laufzeitgerecht zugeordnet werden.
Stückzinstopf
Ein Stückzinstopf wird für jeden Anleger von seiner deutschen Depotstelle geführt. Darin wird ein Stückzinsguthaben verbucht, wenn beim Kauf der Fondsanteile Stückzinsen mitgezahlt wurden.

Beim Verkauf bzw. bei Ausschüttung wird dieses Guthaben auf die zu zahlende Zinsabschlagsteuer angerechnet.
Swaps
Swaps sind Tauschverträge, die zur Steuerung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt werden. Mit ihnen lässt sich die Laufzeitstruktur verzinslicher Werte eines Fonds verkürzen oder verlängern und somit das Zinsänderungsrisiko steuern.

Darüber hinaus können Währungsrisiken durch Swaps verändert werden, wenn Vermögensgegenstände in eine andere Währung getauscht werden.
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