Investment ABC

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Shareholder Value
Nutzen der Aktionäre, Aktionärsvermögen

Der Shareholder-Value-Ansatz beinhaltet alle Aspekte einer Unternehmensführung, die sich an dem Aktionärsvermögen als Zielgröße ausrichtet.

In der Beratungspraxis wurden verschiedene Ansätze entwickelt, die folgende Gemeinsamkeit aufweisen: eine an Zahlungsströmen orientierte, langfristige Sichtweise, die die Erwartungen der Kapitalgeber zur Messlatte erfolgreicher Unternehmenstätigkeit macht. Die Erwartungen richten sich nach den Opportunitätskosten, die Kapitalgebern durch die Investition in ein Unternehmen entstehen.
Sharpe Ratio
Diese Kennzahl wurde vom Nobelpreisträger William F. Sharpe entwickelt. Er kam auf die Idee, dass man von der Performance eines Fonds die Verzinsung einer risikolosen Anlage abziehen müsse. Danach wird das übersteigende Ergebnis durch das eingegangene Risiko des Fonds geteilt.

Dadurch erhält man eine Größe, die sowohl die Performance als auch das Risiko gleichermaßen berücksichtigt.
Solidaritätszuschlag
Seit dem 1. Januar 1998 wird auf Einkünfte ein zusätzlicher Solidaritätszuschlag von 5,5% der entsprechenden Steuer erhoben. Bei Investmentfonds sind davon die zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteile der Ausschüttung/Thesaurierung betroffen.
Sondervermögen
Bezeichnung für das von einer Investment-Gesellschaft verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds. Dieses Sondervermögen wird von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt gehalten.
Sparerfreibetrag
Bis zu der jeweiligen Höchstgrenze von 801,- Euro / 1.602,- Euro kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Spekulationsfrist
Beträgt der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf von Investmentanteilen im Privatvermögen zwölf Monate oder weniger, ist ein Gewinn aus dem Verkauf als "Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft" in vollem Umfang steuerpflichtig, falls die gesamten "Spekulationsgewinne" eines Anlegers im Kalenderjahr 512,- € erreichen.

Veräußerungsgewinne (Kursgewinne), die nach Ablauf dieser Spekulationsfrist erzielt werden, sind dagegen steuerfrei.
Spezialfonds
Investmentfonds, die nur einem begrenzten Anlegerkreis (juristischen Personen) vorbehalten sind. Meist handelt es sich um institutionelle Anleger, wie z.B. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, kirchliche Verbände, Stiftungen etc.

Spezialfonds dürfen nicht mehr als 10 Anteilinhabern zugänglich sein. Der Spezialfonds unterliegt ebenso wie ein Publikumsfonds dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).
Spezialitätenfonds
Investmentfonds, die in Wertpapiere bestimmter Branchen oder Wirtschaftssektoren, Länder, Regionen oder auch in besonders dynamisch geprägte Wertpapiere investieren (auch: spezielle Fonds).

Mit der gezielten Ausrichtung auf Spezialwerte wurden die Voraussetzungen geschaffen, höhere Kursgewinne bei erhöhtem Risiko zu erzielen, wenngleich auch diese Fonds nach dem Prinzip der Risikominimierung durch Streuung aufgebaut sind und gemanagt werden.
Standardabweichung
Dies ist ein statistisches Streuungsmaß. Es errechnet sich aus der positiven Quadratwurzel der Varianz. Die Standardabweichung wird meistens herangezogen um das Risiko eines Investmentfonds zu berechnen.
Steuer-Informationsbroschüre
Die kostenlose Steuer-Informationsbroschüre des BVI enthält Hinweise für die steuerliche Behandlung der im zurückliegenden Kalenderjahr erfolgten Ausschüttungen der Publikumsfonds deutscher Investment-Gesellschaften.

Sie ist unter der Adresse

Bundesverband Investment und Asset Mangement e.V.
Eschenheimer Anlage 28
60318 Frankfurt am Main
Tel. 069/15 40 90 0
www.bvi.de

zu erhalten.
Steuerbescheinigung
Anleger in deutschen Investmentfonds erhalten von ihrer depotführenden Stelle in der Regel einmal jährlich eine Steuerbescheinigung, aus der der zinsabschlagsteuerpflichtige Anteil der Erträge, der inländische Dividendenanteil sowie gegebenenfalls einbehaltene Zinsabschlagsteuern, Solidaritätszuschläge, Körperschaftsteuerguthaben und ausländische Quellensteuern hervorgehen.
Steuerpflichtige Bruttoerträge
Bei der Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen ist zu unterscheiden, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden.

Im Privatvermögen setzen sich die zu versteuernden Erträge zusammen aus den ordentlichen Erträgen, wie Zinsen, Dividenden und/oder Mieterträgen; bei Anteilscheinen im Betriebsvermögen kommen noch Bezugsrechtserlöse sowie ausgeschüttete Veräußerungsgewinne hinzu.

Die Dividendenerträge gemäß dem Halbeinkünfteverfahren sind nur zur Hälfte steuerpflichtig. Auf Fondsebene erzielte Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger steuerfrei.
Stückzinsen
Dies sind die Zinsen eines Gläubigerpapiers, die zwischen den Zinsterminen auflaufen und bei der Veräußerung des Gläubigerpapiers Käufer und Verkäufer laufzeitgerecht zugeordnet werden.
Stückzinstopf
Ein Stückzinstopf wird für jeden Anleger von seiner deutschen Depotstelle geführt. Darin wird ein Stückzinsguthaben verbucht, wenn beim Kauf der Fondsanteile Stückzinsen mitgezahlt wurden.

Beim Verkauf bzw. bei Ausschüttung wird dieses Guthaben auf die zu zahlende Zinsabschlagsteuer angerechnet.
Swaps
Swaps sind Tauschverträge, die zur Steuerung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt werden. Mit ihnen lässt sich die Laufzeitstruktur verzinslicher Werte eines Fonds verkürzen oder verlängern und somit das Zinsänderungsrisiko steuern.

Darüber hinaus können Währungsrisiken durch Swaps verändert werden, wenn Vermögensgegenstände in eine andere Währung getauscht werden.
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