Investment ABC

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Quellensteuer
Die Zinsabschlagsteuer (Quellensteuer) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuerschuld. Sie wird erhoben auf z. B. Zinserträge, Gewinne aus Termingeschäften mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr oder Mieterträge offener Immobilienfonds.

Auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Teil der Ausschüttungen sind 30% Zinsabschlagsteuer abzuführen, bei Eigenverwahrung 35%.
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Klein aber fein


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