Investment ABC

I
Immobilienfonds (geschlossen)
Diese Fonds investieren vor allem in Haus- und Grundbesitz mit dem Ziel, eine möglichst hohe Wertsteigerung der Objekte und hohe Mieten zu erwirtschaften. Deshalb werden gewerblich genutzte Mietimmobilien bevorzugt. Immobilienfonds sind für Anleger ohne großes Kapital oft die einzige Möglichkeit des Immobilieninvestments. Das Fondsvermögen ist nach Größe, Lage und Nutzungsart der einzelnen Objekte bundesweit gestreut. Für die Bewertung des Fondsvermögens ist ausschließlich ein unabhängiger Sachverständigenausschuss zuständig. Immobilienfonds unterliegen ebenfalls dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.
Immobilienfonds (offen)
Fonds, der die Anlagegelder in Grundstücken und Gebäuden anlegt. Die Bewertung des Fondsvermögens wird regelmäßig durch einen Sachverständigenausschuss vorgenommen.
Index
Indizes sind statistische Instrumente, die Preis- und Mengenbewegungen im Zeitablauf anschaulich darstellen. Sie stellen den errechneten Durchschnitt ausgewählter Kurse eines Wertpapiermarktes dar. Am deutschen Aktienmarkt spiegelt der DAX-Index die Kursentwicklung der 30 umsatzstärksten / meistgehandelten deutschen Aktientitel wider.
Indexfonds
Investmentfonds, die die Zusammensetzung eines bestimmten Index vollständig oder in hoher Übereinstimmung nachbilden. Die Performance des Fonds folgt daher weitestgehend der Entwicklung des Index.
Information Ratio
(Excess return to active risk) Die Information Ratio ist eine risikoadjustierte Rendite. Sie wird aus dem Quotient der Überschussrendite und dem aktiven Risiko berechnet. zur Berechnung der Überschussrenditen werden die Renditen der Benchmark verwendet.
Investment-Gedanke
Viele Anleger zahlen Geld in einen großen "Topf", den Investmentfonds, ein. Die Investment-Gesellschaft kauft für das Geld Wertpapiere oder im Falle von Offenen Immobilienfonds Grundstücke/Gebäude und übernimmt deren laufende Verwaltung. Die Vorteile für den Anleger:
  • Chancengleichheit für allen an allen Anlagemärkten, d.h. - Schon mit kleinen Beträgen kann sich der Anleger an einem großen breitgestreuten Vermögen beteiligen und von Konditionen, Anlagen und einer Risikoverminderung profitieren, wie sie sonst nur Großanleger erreichen können.
  • Bequeme und zeitsparende Anlage - der Sparer braucht sich nicht um die Details der Kapitalanlage zu kümmern, sie wird von Profis gemanagt.
  • Flexibilität - Ein- und Auszahlung sind beliebig variierbar.
  • Liquidität - Fondsanteile können jederzeit schnell und problemlos zum Rücknahmepreis verkauft werden.
  • Transparenz - Ausgabe- und Rücknahmepreis werden börsentäglich veröffentlicht. Die Investment-Gesellschaft informiert regelmäßig zu allen wichtigen Details des Fonds.

Investment-Gesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft)
Kapitalanlagegesellschaften sind Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber nach dem Grundsatz der Risiokomischung in Wertpapiere oder Grundstücke gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenen Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. (§ 1 KAGG)
Investment-Gesetz
Das Investmentgesetz (InvG) ist am 01.01.2004 in Kraft getreten und ersetzte das bisher geltende KAGG. Im InvG wurden KAGG und AIG zusammengefasst, die Regelungen für in- und ausländische Fonds vereinheitlicht und nach Investmentgesetz und Investmentsteuergesetz unterschieden. Wie auch vorher das KAGG, dient das Investmentgesetz primär dem Anlegerschutz. Es regelt u.a. die Rechtsform der Investment-Gesellschaften als Kreditinstitute, die damit der BaFin unterliegen, die Rechtsverhältnisse zwischen Investment-Gesellschaft, Anlegern und Investmentfonds, die Einschaltung einer Depotbank, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Bildung eines Aufsichtsrats, die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften und die steuerlichen Fragen. Weiterhin wurden im Investmentgesetz erstmalig in Deutschland eine Regulierung von Hedgefonds vorgenommen.
Investmentanteil
Siehe Anteil
Investmentdepot
Depot bei einer Investment-Gesellschaft, das ausschließlich für den Erwerb und die Verwahrung von Fondsanteilen bestimmt ist. Merkmal: Gutschrift auch von Anteilbruchteilen, kostenlose oder kostengünstige Wiederanlage der Gesamtausschüttung.
Investmentfonds
Als Begriffsdefinition nach deutschem Recht "Sondervermögen". Das Sondervermögen wird von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt. Der Begriff Sondervermögen besagt, dass es streng getrennt vom eigenen Vermögen der Investment-Gesellschaft zu halten ist.
Das mit einem einzelnen Wertpapier verbundene Risiko wird dadurch vermindert, dass viele verschiedene Wertpapiere gekauft werden. Wenn sich unter 100 Wertpapieren eines weniger gut entwickelt, beeinflusst es die Performance der Anlage weniger, als wenn es die einzige Geldanlage wäre.
Investmentkonto
Siehe Anlagekonto
Investmentzertifikat / Investmentanteil
Siehe Anteilschein

ISIN
Abkürzung für International Security Identification Number. Die ISIN ist 10-stellig, einer zweistelligen Länderkennzeichnung (DE für Deutschland) folgen acht Ziffern zur eindeutigen Kennung von Wertpapieren.
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