Investment ABC
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Garantiefonds
Investmentfonds bei denen eine "bestimmte Garantie" gegeben wird. Sinn der seit Mitte der 80er Jahre bestehenden Garantiefonds war es ursprünglich, dem Anleger eine Kapital-zurück-Garantie mit der Aussicht auf eine gewisse Wertentwicklung unter Voraussetzung einer langen Kapitalbindung seitens des Anlegers zu bieten. Die von den deutschen Investment-Gesellschaften aufgelegten Garantiefonds werden überwiegend von Luxemburger Tochtergesellschaften verwaltet.
Gemischte Fonds
Gemischte Fonds können sowohl in Aktien als auch in Rentenpapiere investieren, sie kombinieren Wachstumschancen der Aktienengagements mit Renditen aus festverzinslichen Wertpapieren. Dies gibt dem Fondsmanager einen größeren Anlagespielraum. Bei stagnierenden oder fallenden Aktienkursen kann er zu festverzinslichen Wertpapieren wechseln; bei positiver Tendenz am Aktienmarkt kann er den Schwerpunkt wieder auf die Aktienanlage verlagern.
Gesamtkostenquote (TER)
Die KAG legt im Jahresbericht die bei der Verwaltung des Sondervermögens innerhalb des vorangegangenen Geschäftsjahres zu Lasten des Sondervermögens angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten) offen. Im Jahresbericht und in allen nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlichten oder neu aufgelegten Verkaufsunterlagen und Werbeinformationen weist sie den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens aus.
Die genaue Formel finden Sie hier.
Geschlossene Fonds
Der Anteilsverkauf wird eingestellt, sobald die Zeichnungsfrist verstrichen ist bzw. eine von vornherein festgelegte Summe Geld eingenommen wurde. Beispiel: geschlossene Immobilienfonds. In der Regel ist die Rückgabe von Fondsanteilen ausgeschlossen und nur über einen Zweitmarkt möglich, sofern sich in solchen unorganisierten Märkten ein Käufer findet. Geschlossene Fonds (auch Kunst-, Film- oder Schifffonds) unterliegen nicht dem KAGG und werden dementsprechend auch nicht von den KAGen aufgelegt und verwaltet.
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Bis zum 31.12.2003 gesetzliche Grundlage für deutsche Investmentfonds. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, kurz KAGG, wurde am 01.01.2004 durch das Investmentgesetz (InvG) ersetzt.
Gewinnmitnahmen
Auf Grund vorangegangener Kurssteigerungen sehen sich Marktteilnehmer veranlasst, aufgelaufene Gewinne durch Verkauf ihrer Wertpapiere sicherzustellen. Sie nehmen Gewinne mit, weil sie mit alsbald fallenden Kursen rechnen, oder weil sie das Kurspotenzial als erschöpft ansehen.
Girosammelverwahrung
Unter Girosammelverwahrung wird die gemeinsame Verwahrung von Wertpapieren verschiedener Kunden bei einer Wertpapiersammelbank verstanden.
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