Investment ABC
Anleger mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen mit ihren Einkünften aus Investmentfonds der Einkommensteuer. Anleger ohne Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen der Einkommensteuer in Deutschland nur mit bestimmten, in Deutschland zur beschränkten Steuerpflicht führenden Fondserträgen (i.d.R. inländische Dividenden).
Dem Fondsanleger fließen die Erträge, i.d.R. bestehend aus Dividenden, Zinsen und / oder Mieteinnahmen, jährlich in Form der Ausschüttung / Thesaurierung zu. Seit 01.01.2009 wird von der Kapitalanlagegesellschaft bzw. der depotführenden Stelle ein Steuerabzug (25 %) vorgenommen, durch den bei inländischen Privatanlegern die Einkommensteuer abgegolten ist.
Sofern die Ausschüttung / Thesaurierung steuerfreie Bestandteile enthält, wird dies beim Steuerabzug berücksichtigt. Darunter fallen z. B. in einer Ausschüttung enthaltene Veräußerungsgewinne des Fonds, die aus vor dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren stammen oder ausgeschüttete Veräußerungsgewinne aus Immobilien, soweit diese länger als 10 Jahre gehalten wurden.
Siehe auch FEFSI
Im Fondspreis enthaltener Anteil von erhaltenen Zinsen, Dividenden oder anderen Erträgen, die zwischen zwei Ausschüttungsterminen an den Fonds ausgeschüttet wurden.
Exchange Traded Funds (XTF) heißt auch das Marktsegment der Deutschen Börse an dem Indexfonds gehandelt werden. Das Segment existiert seit dem 11. April 2000.


