Investment ABC

E
Effektive Stücke
Fondsanteile, die ein Investor nicht im Wertpapierdepot hält, sondern die als Urkunde ausgeliefert werden, bestehend aus Mantel und Bogen.
Einkommensteuer

Anleger mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen mit ihren Einkünften aus Investmentfonds der Einkommensteuer. Anleger ohne Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen der Einkommensteuer in Deutschland nur mit bestimmten, in Deutschland zur beschränkten Steuerpflicht führenden Fondserträgen (i.d.R. inländische Dividenden).

Dem Fondsanleger fließen die Erträge, i.d.R. bestehend aus Dividenden, Zinsen und / oder Mieteinnahmen, jährlich in Form der Ausschüttung / Thesaurierung zu. Seit 01.01.2009 wird von der Kapitalanlagegesellschaft bzw. der depotführenden Stelle ein Steuerabzug (25 %) vorgenommen, durch den bei inländischen Privatanlegern die Einkommensteuer abgegolten ist.

Sofern die Ausschüttung / Thesaurierung steuerfreie Bestandteile enthält, wird dies beim Steuerabzug berücksichtigt. Darunter fallen z. B. in einer Ausschüttung enthaltene Veräußerungsgewinne des Fonds, die aus vor dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren stammen oder ausgeschüttete Veräußerungsgewinne aus Immobilien, soweit diese länger als 10 Jahre gehalten wurden.


Einmalanlage
Die einmalige Einzahlung eines größeren Betrages für den Kauf von Investmentanteilen. Die Herausforderung und zugleich die Hauptschwierigkeit bei der Einmalanlage liegt darin, einen günstigen Anlagezeitpunkt zu wählen, denn davon hängt der Anlageerfolg stärker ab als beim kontinuierlichen Investmentsparen. Bei Aktienfonds ist ein günstiger Anlagezeitpunkt gegeben, wenn die Kurse niedrig sind. In Rentenfonds sollte man idealerweise investieren, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt hoch und die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere niedrig sind. Eine Einmalanlage kann man durch konsequentes Zukaufen bei niedrigeren Anteilspreisen verbilligen und so seinen Anlageerfolg steigern.
Einstandskurs
Der Einstandskurs eines Wertpapiers ist der Kurs der einschließlich aller Nebenkosten zum Kauf einer Wertpapierposition aufgewendet wurde.
EIV
Europäische Investmentvereinigung, Dachverband der europäischen Investment-Verbände mit Sitz in Brüssel.
Siehe auch FEFSI
Emittent
Emittenten sind Unternehmen, meist Aktiengesellschaften, oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Wertpapiere ausgeben und für die darin verbrieften Rechte haften.
Entnahmeplan
Siehe Auszahlplan
Erneuerungsschein
Siehe Anteilschein
Ertrag
Ist abhängig von den im Fonds befindlichen Vermögensgegenständen. Zur Ausschüttung können die im Laufe eines Geschäftsjahres dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und außerordentlichen Erträge gelangen. Außerordentliche Erträge entstehen aus Veräußerungsgewinnen. Der Teil der Ausschüttung der aus außerordentlichen Erträgen besteht, kann steuerfrei vereinnahmt werden. Ordentliche Erträge sind steuerpflichtige Zuflüsse aus Zins-, Dividenden-, Mieteinnahmen sowie Gewinne aus kurzlaufenden Termingeschäften einschließlich der anrechenbaren Steuern.
Ertragsanteil
Auch: Ertragsausgleich oder Zwischengewinn
Im Fondspreis enthaltener Anteil von erhaltenen Zinsen, Dividenden oder anderen Erträgen, die zwischen zwei Ausschüttungsterminen an den Fonds ausgeschüttet wurden.
Ertragsschein
Siehe Anteilschein
Euro Stoxx
Der Euro Stoxx fasst als Aktienindex die Kurse der bedeutendsten europäischen Aktiengesellschaften zusammen.
Exchange Traded Funds (ETF)
An der Börse gehandelte Fonds. Passiv gemanagte Indexfonds folgen mit Ihrem Kurs einem Indexbruchteil. Diese können an der Deutschen Börse von 9-20 Uhr ge- und verkauft werden. Bei dem Erwerb über die Börse entfällt der Ausgabeaufschlag. Dafür fallen zum einen Transaktionsgebühren für den Broker oder die Bank und zum anderem für jede Transaktion ein sogenannter Spread (Differenz zwischen An- und Verkaufskurs) an.
Exchange Traded Funds (XTF) heißt auch das Marktsegment der Deutschen Börse an dem Indexfonds gehandelt werden. Das Segment existiert seit dem 11. April 2000.
E

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