Investment ABC

A
Aggressive Growth Fund (AGF)
Engl. für Aggressiver Wachstumsfonds, der hauptsächlich in Nebenwerte investiert. In der Regel sind AGFs risikoreiche Investments mit entsprechend hohen Schwankungen und sollten nur von Investoren mit entsprechender Risikoneigung gekauft werden.
Aktie
Wertpapier, in dem das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft ist. Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist Miteigentümer an den Vermögenswerten des Unternehmens und am Gewinn (Dividende) beteiligt - aber auch an Kursrückschlägen. Langfristig gesehen übertrifft die Rendite von Aktien im Durchschnitt erfahrungsgemäß die anderer Vermögensanlagen.
Aktienfonds
Investmentfonds, der überwiegend in Aktien anlegt (zu mindestens 51 Prozent). Der Anteilsinhaber ist damit indirekt über den Fonds an den Aktiengesellschaften beteiligt. Aktienfonds sind für Sparer mit dem primären Ziel "Wertsteigerung" interessant. Sie tragen zwar ein etwas größeres Risiko, haben dafür aber auch größere Chancen auf Wertsteigerung. Aufgrund der breiten Anlagestreuung eines Aktienfonds ist die Anlage in Aktienfonds-Zertifikaten weniger risikoreich als eine Direktanlage. Außerdem kann der Anleger seinen Aufwand an Fachwissen, Zeit und entsprechendem Vermögen im Vergleich zur Direktanlage geringer halten. Bei Aktienfonds kann man eine Reihe von verschiedenen Anlageschwerpunkten unterscheiden, so z.B. Fonds, die nur Aktien einer bestimmten Branche, eines bestimmten Landes, bestimmter Regionen oder Aktien eines bestimmten Börsenindex erwerben.
Aktiengesellschaft (AG)
Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter über den Kauf von Aktien am Grundkapital beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Beteiligung. Mit seinem Stimmrecht in der Hauptversammlung der AG hat der Aktionär die Möglichkeit, auf Unternehmensentscheidungen in begrenztem Umfang einzuwirken. Auf Hauptversammlungen wird u.a. über die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden.
Aktiengewinn

Der Aktiengewinn ist der Teil des Gewinns aus der Veräußerung oder der Rückgabe von inländischen Investmentanteilen, der für den einkommensteuerpflichtigen betrieblichen Anleger (z. B. Personengesellschaften, Einzelunternehmer) grundsätzlich zu 60 % steuerpflichtig und für den körperschaftsteuerpflichtigen betrieblichen Anleger (z. B. Kapitalanlagegesellschaften) nahezu steuerfrei ist. Der Rest des Gewinns ist steuerpflichtig. Der Aktiengewinn umfasst:

  • noch nicht ausgeschüttete oder thesaurierte Dividenden aus Aktien
  • Erträge von aktienähnlichen Genussscheinen
  • Veräußerungsgewinne von Aktien und aktienähnlichen Genussscheinen
  • Kursgewinne von Aktien und aktienähnlichen Genussscheinen
  • Bei Dachfonds fließt in den Aktiengewinn auch der Aktiengewinn der inländischen Zielfonds ein.


Für den Privatanleger ist der Aktiengewinn ohne Bedeutung.


Aktienindex
Aktienindizes verdichten die aktuelle Börsentendenz auf eine Kennziffer und spiegeln damit die langfristige Wertentwicklung eines fiktiven Portfolios wieder. Ihre Aussagekraft wird von den enthaltenen Einzelwerten und ihrer Gewichtung beeinflusst. Die Deutsche Börse AG gibt börsentäglich Indexziffern der bei ihr festgestellten deutschen Aktienkurse (Kursindex) heraus. Der seit 1988 minütlich aktualisierte und um Kapitalveränderungen und Dividendenzahlungen bereinigte Deutsche Aktienindex (DAX) wird aus den Kursen von 30 großen AGs berechnet. Darüber hinaus gibt es z. B. den FAZ-Index und weitere Indizes von Kreditinstituten. Bekannte ausländische Indizes sind der Dow-Jones-Index (USA), der Standard & Poors 500 (USA), der NASDAQ Composite (USA), der Financial-Times-Index (Großbritannien) und der Nikkei-225 (Japan).
Aktienindexfonds
Ein Aktienindexfonds ist ein Investmentfonds, der seine Zusammensetzung am zugrunde liegenden Aktienindex ausrichtet.
Aktienkurs
Preis einer Aktie, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet und sich dementsprechend börsentäglich ändern kann. Angebot und Nachfrage werden beeinflusst durch die gesamtwirtschaftliche Situation, die Branchenperspektive, die Gewinn- und Zukunftsaussichten der Aktiengesellschaft (AG), aber auch durch Währungsschwankungen u.v.m.
Aktives Fondsmanagement
Das Fondsmanagement versucht, durch strategisch orientierte Käufe und Verkäufe die entsprechende Benchmark in der Wertentwicklung zu überbieten.
Altersvorsorge-Sondervermögen (AS)
Geregelt im dritten Finanzmarktförderungsgesetz. Form der privaten Altersvorsorge durch Anlage in besonders strukturierten Investmentfonds. Sie bieten Sparpläne über eine Laufzeit von mindestens 18 Jahren oder bis zum 60. Lebensjahr sowie eine AS-Investmentrente, mit welcher der Anleger sich quasi eine "zweite Rente" schafft. Die AS haben bestimmte (Anlage-)Vorschriften zu beachten:
  1. Aktienanteil: Mindestens 21 Prozent und maximal 75 Prozent des Fondsvermögens
  2. Mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens muss investiert sein. 
  3. Maximal 30 Prozent dürfen in Immobilien bzw. offenen Immobilienfonds angelegt werden.
  4. Maximaler Anteil der Investments in Fremdwährungen darf 30 Prozent nicht überschreiten
  5. Derivate nur zur Absicherung
  6. Auszahlpläne sowie Vermögensumschichtungen müssen bereits vor Erreichen des Rentenalters, auf jeden Fall nach drei Viertel der Laufzeit möglich sein.

Anlage AUS

Bis 2008 konnte die ausländische Quellensteuer aus Einkünften aus Kapitalvermögen in der Anlage AUS angegeben werden. Seit 2009 ist bei Einkünften aus Kapitalvermögen die Einkommensteuer bei Privatanlegern grundsätzlich durch den Steuerabzug abgegolten. Im Rahmen dieses Steuerabzugs wird bereits ausländische Quellensteuer angerechnet. Die Anlage AUS wird bei Einkünften aus Kapitalvermögen nur noch dann verwendet, wenn es sich um Einkünfte handelt, die nicht dem besonderen Steuersatz von 25 %, sondern der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (z. B. Einkünfte aus stiller Beteiligung). Einkünfte aus Investmentfonds fallen nicht darunter.

Zur Angabe von ausländischen Quellensteuern bei Einkünften aus Investmentfonds siehe Anlage KAP.


Anlage KAP

Seit 2009 ist die Abgabe der Anlage KAP grundsätzlich entbehrlich, da die Einkommensteuer auf Kapitalerträge für Privatanleger durch den Steuerabzug abgegolten ist.

In folgenden Fällen kann oder muss jedoch eine Anlage KAP ausgefüllt werden:

1. Bei Kapitalerträgen, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben, sofern
· der Kirchensteuerabzug nachzuholen ist (z. B. bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern mit Anteilen an thesaurierenden Fonds),
· eine Günstigerprüfung erfolgen soll (der persönliche Steuersatz liegt unter 25 % und die Kapitaleinkünfte sollen mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden),
· der Steuerabzug dem Grunde und der Höhe nach überprüft werden soll (z. B. Sparer-Pauschbetrag wurde nicht voll ausgeschöpft oder ausländische Quellensteuer wurde nicht voll angerechnet).

2. Bei Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug nicht unterlegen haben, aber ebenfalls mit dem Steuersatz von 25 % besteuert werden, z. B. aus Guthaben auf ausländischen Konten oder Anteilen an ausländischen thesaurierenden Fonds.

3. Bei Kapitalerträgen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, z. B. Erträgen aus stillen Beteiligungen.

4. Bei Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen oder Spenden als Sonderausgaben, da die Abzugsmöglichkeit von den Gesamteinkünften abhängt.

Ausländische Quellensteuern für die o. g. Kapitalerträge (Ausnahme: Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen) sind seit 2009 ebenfalls in der Anlage KAP anzugeben. Die bereits beim Steuerabzug angerechneten und die noch verfügbaren Quellensteuern können Sie Ihrer Jahressteuerbescheinigung entnehmen.


Anlageberater
Personen, die Anlegern gewerbsmäßig Empfehlungen zum Kauf, zum Halten oder zum Verkauf bestimmter Kapitalanlagen geben.
Anlagegrenzen
Oftmals auch als "5-Prozent-Klausel" bezeichnet. Nach den Vorschriften des Investmentgesetzes darf ein Fonds nicht mehr als 5 Prozent (in Ausnahmefällen 10 Prozent) seines Vermögens in Wertpapiere eines Emittenten bzw. Ausstellers anlegen. Diese Vorschrift soll dem Gedanken der (Risiko-)Diversifikation Rechnung tragen.
Anlagegrundsätze
Im Zusammenhang mit: Anlagepolitik; Anlageziele
Der Anlagegrundsatz orientiert sich am Fondstyp und geht in der Regel aus dem Fondsnamen hervor. Er gibt den Rahmen für die Anlageziele des Fonds. Der Weg zur Erreichung dieser Ziele wird über die Anlagepolitik gegangen. Hierunter werden von der Asset Allocation bis hin zur Höhe der Barreserve alle Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, das Anlageziel zu erreichen.
Anlagehorizont
Zeitraum, für den eine bestimmte Summe Geld zur Anlage zur Verfügung steht. Sollte in Zusammenhang mit dem eingegangenen Risiko und den Zielen einer Anlage gesehen werden. Das Spektrum reicht von wenigen Tagen (z. B. Geldmarktfonds im Rahmen des Liquiditätsmanagements) bis hin zur langfristigen Altersvorsorge.
Anlagekonto
Konto, das ausschließlich für den Erwerb und die Verwahrung von Fondsanteilen bestimmt ist und dem Anleger ermöglicht, durch Einzahlungen in beliebiger Höhe und in beliebigen Zeitabständen Investmentanteile zu erwerben.
Merkmale: stückweise Kontoführung, Gutschrift auch von Anteilsbruchteilen, kostenlose oder kostengünstige Wiederanlage der Gesamtausschüttung.
Anlagepolitik
Die Anlagepolitik bestimmt die Details der Anlage - entsprechend den Anlagezielen (hohe Ausschüttungen, hohe Kurschancen etc.) und dem Fondstyp (Aktien-, Rentenfonds u.a.). Sie umfasst u.a.:
  • die Auswahl der Wertpapiere nach Wertpapierarten, Ländern und Branchen
  • die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte
  • die Bestimmung des Anteils einzelner Wertpapiere am Fondsvermögen
  • die Bestimmung der liquiden Mittel

Anlegerschutz
Grundgedanke des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), um den Anleger vor Vermögensverlusten oder nicht kalkulierbaren Risiken so weit wie möglich zu schützen.
Anleihe
Der Begriff Anleihe umfasst Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen und Zerobonds und bezeichnet langfristige Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt. Kreditnehmer können Staat, öffentliche Körperschaften, Immobilienkreditanstalten oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein.
Öffentliche Anleihen geben z.B. Bund, Bundespost, Bundesbahn, Länder, Städte und Gemeinden aus. Industrieanleihen bzw. Industrieobligationen begibt die gewerbliche Wirtschaft. Anleihen von Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten sind z.B. Pfandbriefe und Kommunalobligationen.
Die Anleiheforderungen werden in Wertpapieren mit fester Laufzeit verbrieft. Der Zins kann fest oder variabel sein und wird in der Regel jährlich gezahlt. Der Gesamtbetrag einer Anleihe ist in Teilbeträge gestückelt (Teilschuldverschreibung).

Siehe auch Festverzinsliche Wertpapiere
Anteil (Fondsanteil)
Kleinster Teil des Fondsvermögens, über den ein Anteilschein ausgestellt ist.

Zum Wert des Anteils siehe Anteilwert
Anteilpreis
Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag
Anteilschein
Auch: Investment-Zertifikat
Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft verbrieft sind.
Die Anteilscheine lauten über einen oder mehrere Anteile. Der Anteilschein besteht aus zwei Teilen, dem Mantel (eigentliche Urkunde) und dem Bogen. Der Bogen enthält nummerierte Ertragsscheine, die zum Empfang der Ausschüttung berechtigen, dazu einen Erneuerungsschein zum Bezug eines neuen Bogens.
Anteilwert
Der Wert eines Anteils errechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögens dividiert durch die Gesamtzahl der ausgegebenen Anteile. Er ist u.a. abhängig vom Börsenkurs der zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere.
Der Anteilwert wird börsentäglich veröffentlicht; er entspricht dem Preis, den der Anleger bei Rückgabe seiner Anteile erhalten würde (Rückgabepreis).
Anteilwert plus Ausgabeaufschlag ergeben den Ausgabepreis, der ebenfalls börsentäglich veröffentlicht wird.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam anlegen (siehe vermögenswirksame Leistungen, auch VL abgekürzt).
Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger in der Regel für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen.
Die Investment-Gesellschaften erstellen auf Verlangen ihren VL-Anlegern eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge, die der Erklärung beizufügen ist. Gezahlt wird die festgesetzte Zulage nicht wie in der Vergangenheit jährlich, vielmehr werden alle gewährten Einzel-Zulagen komplett mit Ablauf der Sperrfrist an die Investment-Gesellschaft oder das Kreditinstitut, das die VL-Konten führt, überwiesen und dann in Fondsanteilen angelegt.
AS-Fonds
AS-Investmentrente
Zielorientiertes Altersvorsorgesystem, das aus 3 Stufen besteht: Einzahlplan in AS-Fonds, anschließender Auszahlplan auf der Basis eines Investmentfonds mit sicherheitsorientierter Anlagepolitik (mindestens 60 % Renten- und/oder Immobilienwerte) und der regelmäßigen Rückgabe von Anteilscheinen sowie - je nach individueller Situation - der teilweisen oder vollständigen Überführung des Restkapitals in eine private Rentenversicherung beispielsweise ab Alter 65. Die AS-Investmentrente ist höchst flexibel. So können Teilbeträge nicht nur zu Beginn, sondern auch während der gesamten Laufzeit der Auszahlungsperiode entnommen werden. Es kann auch jederzeit in eine private Altersrentenversicherung gewechselt werden. Bei vorzeitigem Tod bleibt systembedingt das Kapital erhalten. Die AS-Investmentrente steht für die Prinzipien, dass in der Einzahlungsphase Rendite vor Sicherheit und in der Auszahlungsphase Sicherheit vor Rendite zu gehen hat. Sie führt zu einer "dynamischen Rente mit eingebautem Inflationsschutz".
Asset Allocation
Englischer Fachbegriff für die Aufteilung des Anlagekapitals, z.B. nach Branchen, Regionen oder Anlageformen.

Die Asset Allocation hängt vornehmlich vom Risikoprofil eines Investors ab. Untersuchungen zeigen, dass bei langfristigen Investments eine gute Asset Allocation deutlich wichtiger ist als "Timing"
Asset Management
Asset Management bedeutet die Steuerung eines Anlageportefeuilles nach Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Die Dienstleistung wird von Finanzintermediären (Finanzvermittlern) angeboten. Sie umfasst die Vorbereitung und Umsetzung von Anlageentscheidungen zur Verfügung des Geldvermögens Dritter.
Ausgabeaufschlag (Agio)
Gebühr, die für den Anleger nur beim Kauf von Fondsanteilen anfällt und als prozentualer Satz berechnet und auf den Rücknahmepreis eines Fondsanteils aufgeschlagen wird.
Rücknahmepreis zuzüglich Ausgabeaufschlag ergibt den Ausgabepreis eines Fonds. Der Ausgabeaufschlag dient in der Regel zur Deckung der Beratungs- und Vertriebskosten.
Ausländische Quellensteuer
In verschiedenen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer. Investmentfonds, die solche Papiere in ihrem Portefeuille halten, erhalten die Erträge gemindert um diese Quellensteuer. Der Fonds kann die im jeweiligen Ausschüttungsland einbehaltene Quellensteuer nicht anrechnen. Sofern jedoch eine Anrechnung auf Anlegerebene möglich ist, wird die anrechenbare ausländische Quellensteuer bereits beim Steuerabzug durch die depotführende Stelle oder (bei deutschen thesaurierenden Fonds) durch die Kapitalanlagegesellschaft berücksichtigt. 

Eine Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich.
Ausländischer Bruttoertrag
Ausländische Bruttoerträge sind Erträge, die Investmentfonds aus ausländischen Anlagen beziehen. Diese unterliegen - sofern sie nicht von inländischen Steuern freigestellt sind - ebenfalls der Besteuerung. Wurde auf diese Erträge bereits eine ausländische Quellensteuer einbehalten, wird diese – soweit sie anrechenbar ist – beim Steuerabzug berücksichtigt.
Ausschüttung
Meist werden bei Investmentfonds die ordentlichen und ggf. außerordentlichen Erträge einmal jährlich vom Fondsverwalter an den Anleger in Form einer Ausschüttung weitergegeben. Genau wie bei Aktien bewirkt eine Ausschüttung einen Rückgang des Fondspreises. Und zwar wird am Tag der Ausschüttung (Ex-Tag) der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen, wodurch sich bei einer gleichbleibenden Anzahl von Anteilen ein niedrigerer Fondspreis errechnet. Handelt es sich dagegen um einen thesaurierenden Fonds, dann werden die Erträge nicht direkt an den Anleger ausgeschüttet. In diesem Fall werden die Erträge automatisch in den Fonds des Anlegers neu investiert.
Ausschüttungsgleicher Ertrag (Thesaurierung)
Erträge, die der Fonds erzielt, werden nicht ausgeschüttet, sondern im Fondsvermögen wieder angelegt.
Auszahlplan
Auch Entnahmeplan. Bei einem Auszahlplan erhält der Anleger aus einem bestimmten Investmentvermögen regelmäßige Zahlungen. Der auszuzahlende Betrag wird durch Verkauf der entsprechenden Anzahl von Anteilen finanziert. Die Anleger lassen sich entweder ihr Kapital plus Erträge über einen festgesetzten Zeitraum auszahlen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder sie entnehmen ausschließlich die Kapitalerträge auf unbegrenzte Zeit (Auszahlplan mit Kapitalerhalt). Auszahlpläne sind besonders als zusätzliche Altersversorgung geeignet. Zuzahlungen, zusätzliche Auszahlungen oder die Auflösung des Investmentdepots sind jederzeit möglich.
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