Bekanntmachung - 13. Oktober 2009

Korrektur zur Bekanntmachung zum EuroGeldmarkt-INVEST (ISIN DE0009770081 / WKN 977008) vom 16. September 2009


In der Bekanntmachung vom 16. September 2009 bezüglich der Anpassung der Vertragsbedingungen des EuroGeldmarkt-INVEST an das Investmentgesetz (InvG) in seiner derzeit gültigen Fassung sowie weiterer Änderungen mit Wirkung zum 18. Dezember 2009 wurde irrtümlicherweise der § 1 der Besonderen Vertragsbedingungen hinsichtlich der möglichen Laufzeit von Bankguthaben falsch wiedergegeben. Die korrekte Fassung lautet:



§ 1 Vermögensgegenstände

Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben:

1. Geldmarktinstrumente gemäß § 48 InvG, d. h. auf Euro lautende Anleihen, unverzinsliche Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate von Kreditinstituten, Commercial Papers und sonstige verzinsliche Wertpapiere, die im Zeitpunkt ihres Erwerbs eine Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben oder nach deren Ausgabebedingungen die Verzinsung während der gesamten Laufzeit regelmäßig, mindestens aber einmal in 397 Tagen marktgerecht angepasst wird,

2. Bankguthaben gemäß § 49 InvG, die auf Euro lauten und keine längere Laufzeit als 12 Monate haben,

3. Investmentanteile gemäß § 50 InvG,

4. Derivate gemäß § 51 InvG,

5. Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 52 Nr. 2 und 4 InvG, die auf Euro lauten.


Die unter der o. g. Bekanntmachung zum Download zur Verfügung stehenden Vertragsbedingungen wurden ebenfalls korrigiert.




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