Bekanntmachung - 17. September 2009
Änderung der Vertragsbedingungen; Anpassung an das Investmentänderungsgesetz (InvÄndG); Inkrafttreten am 18. Dezember 2009
Die Landesbank Berlin Investment GmbH ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vertragsbedingungen des UC Multimanager Global - LBB-INVEST (ISIN DE0009799155 / WKN 979915) mit Wirkung zum 18. Dezember 2009.
Die Änderung beinhaltet die Anpassung der Vertragsbedingungen an das Investmentgesetz (InvG) in seiner derzeit gültigen Fassung. Es handelt sich hierbei überwiegend um inhaltliche Klarstellungen bezüglich der grundsätzlich erwerbbaren Vermögensgegenstände. Des Weiteren wurde die Länderbeschränkung hinsichtlich der Anlage von Bankguthaben zugunsten erweiterter Handlungsmöglichkeiten bei der Verwaltung aufgegeben. Zudem wurde die Definition der erwerbbaren Geldmarktfonds präzisiert. Außerdem erfolgt eine Anpassung der Frist für die Veröffentlichung des Jahresberichts und anderer Fristen an die neuen nach InvG maßgeblichen Zeiträume.
Eine Änderung der tatsächlichen Anlagepolitik ist mit diesen Änderungen nicht verbunden. Geänderte ausführliche und vereinfachte Verkaufsprospekte sind ab dem 18. Dezember 2009 bei der LBB-INVEST erhältlich. Die Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen wurden vollständig neu gefasst und stehen unter dem nachfolgenden Link zum Download zur Verfügung.
Downloads:
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen; Ergänzung der Kostenregelung; Inkrafttreten 1. Juli 2010
Weiterhin wird die Kostenregelung im jetzigen § 11 Absatz 5 der Besonderen Vertragsbedingungen an den aktuellen Branchenstandard angepasst. Die Änderung der Kostenregelung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
Die Änderungen sind in den ab dem 18. Dezember 2009 erhältlichen ausführlichen und vereinfachten Verkaufsprospekten bereits berücksichtigt. Ab dem 1. Juli 2010 gültige Fassung des § 11 Absatz 5 der Besonderen Vertragsbedingungen:
5. Neben den der Gesellschaft, der Depotbank und ggf. Dritten zustehenden Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Sondervermögens:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland;
c) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte;
d) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen und des Auflösungsberichts;
e) Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft;
f) Kosten für die Ermittlung, die Feststellung sowie die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;
g) ggf. Kosten für die Prüfung weiterer steuerlicher Angaben nach Investmentsteuergesetz;
h) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
i) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens;
j) alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und Folgepflichten eines Vertriebs der Anteile in anderen Ländern anfallenden Kosten;
k) Kosten für die Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und Versand von Verkaufsprospekten in den Ländern, in denen die Anteile vertrieben werden;
l) Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen;
m) Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Sondervermögen;
n) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten;
o) Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs durch Dritte;
p) Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Sondervermögens durch national oder international anerkannte Ratingagenturen;
q) Kosten für die Änderung der Vertragsbedingungen.

