Die gesetzlichen Verkaufsunterlagen zu unseren Fonds


Hier finden Sie für alle Fonds die gesetzlichen Verkaufsunterlagen.


Laufende Kostenquote


Die Angabe "Laufende Kosten" in der Wesentlichen Anlegerinformation gibt an, welche laufenden Kosten dem Fonds im Rahmen der Verwaltung des Fonds entnommen werden können. Dies sind z. B. die Verwaltungsvergütung, Depotbankgebühren, Prüfungskosten, Pauschalgebühren, Ausgabeaufschläge bei Erwerb von Fonds und Rücknahmeabschläge bei Veräußerung von Fonds u. ä.

Nicht enthalten sind Transaktionskosten. Diese werden im Jahresbericht des Fonds ausgewiesen. Die Angabe "Laufende Kosten" wird jährlich neu berechnet und veröffentlicht.

Laufende Kostenquote = OCF (Ongoing Charges Figure)



Sonstiges


Diese Liste der zugelassenen Börsen und anderen organisierten Märkten gemäß § 47 Absatz 1 Nr. 2 und 4 InvG dient ausschließlich Ihrer Information. Rechtlich allein maßgeblich ist die auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) veröffentlichte Liste in ihrer jeweiligen Fassung.

Klein aber fein


Mit ausgewählten Nischen-produkten veredeln wir Ihr Portfolio.

Unser Boutiqueansatz » 
 

Formular-Download

Weitere Formulare »

INVESTMENTFONDS.

NUR FÜR ALLE.

 

Eine Initiative der Fonds-

gesellschaften - Partner im BVI.

 

www.nur-fuer-alle.de