Die Total Expense Ratio (=Gesamtkostenquote)
Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) hat gemäß der BVI-Wohlverhaltensregeln die Berechnung der Gesamtkostenquote TER bei Investmentfonds festgelegt. Die TER soll es dem Anleger erleichtern, die Kosten verschiedener Fonds vergleichen zu können.
Sie drückt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus und kann nach folgender Formel berechnet werden:
TER= Tatsächlich belastete Kosten (nominal, sämtliche Kosten ohne Transaktionskosten) in Fondswährung
durchschnittliches Fondsvolumen im Berichtszeitraum in Fondswährung × 100
Kosten sind u.a. die Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung, Prüfungskosten und Veröffentlichungskosten. Der Aufwandsausgleich wird nicht den tatsächlich belasteten Kosten zugerechnet.
Erfolgsabhängige Vergütungen (performance fees), die dem Sondervermögen in Rechnung gestellt werden, müssen zusammen mit der TER veröffentlicht werden.
Downloads:
- BVI-Wohlverhaltensregeln (705 kb) »
- TER-Übersicht (16 kb) »


