Informationen zu Spezial-Sondervermögen
Gesetzliche Definition
Spezial-Sondervermögen im Sinne des Gesetzes
"...sind Sondervermögen, deren Anteilscheine aufgrund schriftlicher Vereinbarungen mit der Kapitalanlagegesellschaft ausschließlich von Anlegern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden." (§2 (3) InvG)
Vorteile und bilanzielle Aspekte eines Spezial-Sondervermögens
Wertpapiermanagement
- Nutzung der Investmentchancen durch tägliches Beobachten und Analysieren der Wertpapiermärkte
- Optimierung des Risikos durch breite Streuung und Einsatz modernster Analysemethoden
- Nutzung der Dienstleistungen der Landesbank Berlin AG zu Vorzugskonditionen
- Ziel: Ertragsoptimierung unter Berücksichtigung individueller Risikotragfähigkeit
Organisatorische Vorteile
- LBB-INVEST verbucht alle Wertpapierumsätze
- LBB-INVEST verbucht alle Zins- und Dividendenzahlungen und legt diese wieder an
- Unabhängige Performancemessung durch die DPG (Deutsche Performancemessungs-Gesellschaft)
Bilanzierungsvorteile nach HGB (I)
- Anteile des Spezial-Sondervermögens werden als Wertpapiere bilanziert.
- Realisierte Veräußerungsgewinne im Spezial-Sondervermögen können ohne Zufluss beim Anleger vorgetragen werden; dies ermöglicht die Bildung stiller Reserven bzw. die Vermeidung oder Abmilderung ggf. erforderlicher Abschreibungen.
- Steuerliche Optimierung der Ertragsrechnung durch Wahl des Ausschüttungstermins für realisierte Veräußerungsgewinne.
Bilanzierungsvorteile nach HGB (II)
- Individuelle Planung von Ausschüttungen kann im Rahmen der Liquiditätsplanung wie auch der Bilanzpolitik genutzt werden, z.B. Verbesserung der rechnerischen Kapitalrendite.
- Steuerliche Regelungen für Erträge aus Aktientiteln (Bsp. Halbeinkünfteverfahren bzw. Steuerbefreiung nach §8b KStG) gelten wie bei der Direktanlage.
- Steuerstundung von thesaurierten Gewinnen aus Termingeschäften und von thesaurierten Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren, die keine Aktien sind, bis zur Ausschüttung bzw. Rückgabe der Anteilscheine.
Bilanzierung nach IAS/IFRS (I)
- Spezial-Sondervermögen werden nach IAS/IFRS faktisch wie Anteile an einer Beteiligung behandelt
- Vermögenswerte des Spezial-Sondervermögens sind bei Vorliegen einer entsprechenden Beteiligungsquote des Anlegers an dem Spezial-Sondervermögen in der Bilanz auszuweisen
Bilanzierung nach IAS/IFRS (II)
- Wichtige Ausnahmen hiervon sind insbesondere Minderheitsbeteiligungen sowie die rechtswirksame Abdeckung von zukünftigen Leistungen an Mitarbeiter (bspw. Pensionen bei Ausgliederung der Vermögenswerte in externe Organisationseinheit)
- Die LBB-INVEST unterstützt Sie bei der Ermittlung der für die Rechnungslegung nach IAS erforderlichen Daten Ihrer Spezial-Sondervermögen
Service (I)
- Fundiertes Controlling- und Risikomanagement
- Erstellung von Jahresberichten geprüft vom Wirtschaftsprüfer nach Gesetz und Vertrag
- Transparenz durch aktuelle Berichterstattung, Aufstellung über vorhandene Wertpapierbestände und vorgenommene Dispositionen
- Berechnung des Aktiengewinns
Service (II)
- Ausfertigung von Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie Ertrags- und Aufwandshochrechnung
- Erstellung von bankspezifischen Unterlagen (Kennzahlen für Risikosysteme im Rahmen der MaRisk, Solvabilität, Großkreditanzeige)
Risikohinweis
Die Ausführungen können keine rechtliche oder wirtschaftliche Beratung ersetzen. Die Hinzuziehung externer Expertisen insbesondere von Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern wird daher grundsätzlich empfohlen.
Die in diesen Ausführungen dargestellten Sachverhalte wurden mit größter Sorgfalt auf Basis der bei der Erstellung bekannten Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe sowie Rechtsverordnungen etc. zusammengestellt. Die dargestellte Auslegung der Gesetze kann sich ändern. Ebenso sind Gesetzesänderungen sowie Änderungen in Rechtsverordnungen etc. nicht auszuschließen.
Stand: 1.10.2008

