Verfahren zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Transaktionskosten


Die LBB-INVEST ist gem. § 9 Abs. 3 InvG verpflichtet, geeignete Verfahren vorzuhalten, um eine unangemessene Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch Transaktionskosten zu vermeiden. Über die durch die LBB-INVEST getroffenen Maßnahmen und Verfahren möchten wir Sie nachstehend informieren.




Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) hat in Abstimmung mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Standards zur Auslegung des § 9 InvG erlassen (BVI-Wohlverhaltensregeln).

Unter Beachtung dieser Standards hat die LBB-INVEST für jedes Publikums-Sondervermögen unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagestrategie, der vorgehaltenen Liquidität und des Volumens von Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen einen Schwellenwert für das Transaktionsvolumen festgelegt.

Dieser Schwellenwert muss sich auf die nach einer geeigneten und anerkannten Methode berechnete Portfolioumschlagsrate, die den Umfang der im Fonds getätigten Transaktionen abbildet, beziehen. Zur Berechnung der Portfolioumschlagsrate verwendet die LBB-INVEST daher die anerkannte Methode, welche die Verordnung über die Inhalte der Prüfungsberichte für Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und Sondervermögen (InvPrüfbV) festgelegt hat.

Die Festlegung des Schwellenwertes erfolgt auf Basis eines Wertes, der aufgrund von historischen Betrachtungen als Normwert ermittelt wurde. Bei Überschreitung des festgelegten Schwellenwertes erfolgt eine Analyse der Gründe für die Überschreitung des Schwellenwertes und, sofern erforderlich, die Einleitung von weiteren Maßnahmen unter Einbeziehung der Geschäftsführung der LBB-INVEST. Als Maßnahmen bei Überschreiten kommen z. B. in Betracht:

- Änderung des Schwellenwertes, sofern der aktuelle Limitwert aus objektiver Sicht nicht mehr als realitätsgerecht betrachtet werden kann (Bsp. Änderung der Anlagepolitik des Fonds)
- Vorhalten von Liquiditätsreserven zur Vermeidung von Transaktionskosten aufgrund von Anteilrückgaben
- Einschränkungen der Transaktionstätigkeiten im Sondervermögen, sofern angemessen

Darüber hinaus wendet die LBB-INVEST Verfahren an, deren Ziel die Vorhaltung einer angemessenen Liquidität in den Sondervermögen im Hinblick auf die Ausgaben und Rücknahmen der Anteile der Anleger ist.

Alle Maßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger unserer Sondervermögen.

 

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