Verlustverrechnung / Steuererstattung


Die LBB-INVEST wird als Ihre depotführende Stelle Ihre negativen Kapitalerträge (z. B. Veräußerungsverluste) mit positiven Kapitalerträgen (z. B. Ertragsausschüttung) im Kalenderjahr laufend verrechnen. Entsteht ein Steuerguthaben aus einer rückwirkenden Verlustverrechnung, wird Ihnen dieses Steuerguthaben monatlich erstattet, sofern es mindestens 10,00 Euro beträgt, ansonsten einmal jährlich.


Klein aber fein


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