Sicherheit von Investmentfonds


Als Sondervermögen sind Investmentfonds konkurssicher. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass im theoretischen Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotbank das Sondervermögen nicht in die Konkursmasse eingeht, sondern eigenständig erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Anleger nicht von der wirtschaftlichen Situation der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotbank abhängt.

Ein weiterer Vorteil von Investmentfonds ist die gesetzlich geregelte, breite Risikostreuung auf eine Vielzahl von Emittenten, Wertpapieren oder Immobilien.

Je nach Investitionsschwerpunkt unterliegen Investmentfonds den Risiken der Märkte, in die sie investieren. Daher kann es zu Wertminderungen kommen. Dieses Risiko ist allerdings von einem Insolvenzrisiko deutlich zu unterscheiden. Investmentanleger sind vor dem Insolvenzrisiko des Anbieters geschützt.



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